Die Kuh vom Eis holen

Eine tolle Geschäftidee: ich schreibe Leuten, die ich nicht mag, einen Brief (oder auch gleich zwei) und drohe ihnen mit einem Gerichtsverfahren, wenn sie mir nicht (pro Brief) 500 Euro bezahlen. Und: die bezahlen. Die bezahlen, obwohl sie nichts Verbotenes getan haben.

Sie haben nur öffentlich ihre Meinung geäußert bzw. über Ereignisse berichtet. Das darf man. Man darf sogar jemanden kritisieren. Und man darf auch falsch berichten.

Es gibt natürlich Richtlinien, wann eine Meinungsäußerung beleidigend (und somit verboten) wäre, und wie eine falsche Tatsachenbehauptung zu korrigieren ist. Und Jemand der sich beleidigt oder mit falschen Behauptungen diffamiert fühlt, kann natürlich vor Gericht ziehen und den Urheber verklagen.

Warum ist es dann aber möglich, daß „Rechtsanwälte“ Jemanden auch ganz ohne Gerichtsverfahren, ohne daß überhaupt ein strafbares Delikt vorliegt, nur mit einer  „Abmahnung“ dazu bringen können, ihnen höhere Geldbeträge zu zahlen? Und dann auch noch dazu, über die ganze Sache ewiges Stillschweigen zu bewahren?

Ich denke, daß hier sehr eindeutig ein Verstoß der Abmahner gegen die guten Sitten, gegen eine Vielzahl von Gesetzen und gegen mehrere Grundrechtsartikel vorliegt. Und mit sowas werden natürlich die Freiheit der Meinungsäußerung und die der Berichterstattung massiv in Frage gestellt. Wenn wir dagegen nicht endlich was unternehmen, können wir das Internet bald wieder dichtmachen. Schöner Versuch.

Wie ich da gerade drauf komme?
Stefan hat berichtet, was Jens passiert ist, als er über Claudias Blutungen berichtet hat. (Die Claudia kannte ich vorher nicht, und so wie die sich benimmt, will ich sie auch gar nicht kennenlernen! Wenn die Kuh das Blut zu dick ist und das Eis zu dünn, dann bricht der Zuschauer.) Und die Redaktion hat sonst schon alles dazu gesagt. Wer gerade viel Zeit hat, sollte dort unbedingt die Links im Artikel auch noch mitlesen. Den hier zum Beispiel.

Ich habe mir übrigens meine eigene, zugegeben waghalsige Strategie für solche Fälle ausgedacht. Angedeutet im Impressum dieses Blogs.

Eine Antwort to “Die Kuh vom Eis holen”

  1. Harald Says:

    Wie wahr, ich hbe schon lange den entscheidenen Unterschied zwischen der (ehemaligen) DDR (=Unrechtsstaat???) und der jetzigen BRD (=Rechtsstaat???) bemerkt.
    In der DDR gab es politischen Druck!
    In der BRD gibt es ökonomischen Druck! Und der ist viel wirksamer…

    Und noch ein Formulierungs-Tipp fürs Impressum:
    Sollten Sie der Meinung sein, dass auf meinen Webseiten veröffentlichte Fotos, Grafiken, Texte oder anderes Schutzrecht(e) (Marken-, Urheber-, Patent- oder anderes -Recht) verletzt(en), bitte ich um eine kurze Information per E-Mail oder Telefon. Ich werde die beanstandeten Inhalte bis zur Klärung des Sachverhaltes von meinen Seiten entfernen.
    Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die aufwendige Einschaltung eines Anwaltes und die Zusendung von Abmahnungen nicht notwendig ist und nicht meinem wirklichem oder mutmaßlichem Willen entspricht
    und ich alle erhaltenen Abmahnungen auf dieser und anderen Webseiten öffentlich machen werde.

    Denn was die Abmahner am meistn scheuen ist die Öffentlichkeit. HIer ein Beispiel aus dem Jahre 2005: http://www.harald-weber.info/kfz-abmahnung.html

    Achso, und wenn jemand den Rechtsfreien Raum im Internet finden sollte, bitte Bescheid geben.

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